Wohnungsauflösung

Wohnungsauflösung – Wohnung vollständig räumen lassen

Bei einer Wohnungsauflösung wird eine Wohnung im vereinbarten Umfang
geräumt. Möbel, Hausrat und auf Wunsch zugehörige Nebenflächen können
berücksichtigt werden. Verwertbare Gegenstände können nach Prüfung
bei der Kalkulation angerechnet werden.

Wann ist eine Wohnungsauflösung sinnvoll?

Eine Wohnungsauflösung kann erforderlich werden, wenn eine Wohnung
vollständig oder weitgehend geräumt werden soll – beispielsweise
bei einem Umzug, nach einem Todesfall, bei einem Wechsel der Wohnform,
nach einer Trennung oder vor der Rückgabe, Vermietung oder dem Verkauf
einer Wohnung.

Die Wohnungsauflösung ist eine Form der
Haushaltsauflösung,
bei der eine Wohnung im Mittelpunkt steht. Welche Räume,
Gegenstände und Nebenflächen tatsächlich geräumt werden sollen,
wird vor Beginn der Arbeiten festgelegt.

Je nach Objekt können beispielsweise Möbel, Hausrat sowie
vereinbarte Keller-, Speicher- oder andere zur Wohnung gehörende
Bereiche berücksichtigt werden. Auch notwendige Demontagen können
bei der Planung des Leistungsumfangs einbezogen werden.

Typische Anlässe für eine Wohnungsauflösung

Eine Wohnung kann aus unterschiedlichen persönlichen oder
organisatorischen Gründen aufgelöst werden.

Umzug
Auszug
Todesfall
Wechsel der Wohnform
Trennung
Vermietung
Verkauf

Was kann bei einer Wohnungsauflösung geräumt werden?

Der genaue Umfang wird für jede Wohnung individuell festgelegt.

Wohnräume

Möbel, Hausrat und weitere vereinbarte Gegenstände aus
Wohn-, Schlaf- und weiteren Räumen können berücksichtigt werden.

Küche & Haushalt

Küchen- und Haushaltsgegenstände können entsprechend dem
vereinbarten Räumungsumfang einbezogen werden.

Keller & Nebenflächen

Zur Wohnung gehörende Keller-, Speicher- oder andere Nebenflächen
können nach Absprache ebenfalls Teil der Wohnungsauflösung sein.

Was sollte vor der Wohnungsauflösung geklärt werden?

  • Räumungsumfang:
    Welche Räume und Gegenstände sollen tatsächlich geräumt werden?
  • Nebenflächen:
    Gehören Keller, Speicher oder andere Bereiche zur Wohnungsauflösung?
  • Persönliche Gegenstände:
    Welche Dokumente, Erinnerungsstücke oder Gegenstände sollen vorher
    gesichert werden?
  • Zugänglichkeit:
    In welcher Etage liegt die Wohnung und steht ein nutzbarer Aufzug
    zur Verfügung?
  • Tragwege:
    Wie weit sind die Wege zwischen Wohnung und Transportmöglichkeit?
  • Demontage:
    Müssen größere Möbel oder andere Einrichtungen vor der Räumung
    demontiert werden?
  • Wertanrechnung:
    Gibt es Gegenstände mit möglichem Wiederverkaufswert, die geprüft
    werden sollen?

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Die Kosten einer Wohnungsauflösung lassen sich nicht allein anhand
der Wohnfläche oder Zimmerzahl bestimmen. Entscheidend ist der
tatsächliche Räumungs- und Arbeitsaufwand.

Zu den wichtigsten Kostenfaktoren gehören unter anderem die Menge
der Gegenstände, Etage, Aufzug, Zugänglichkeit, Tragwege,
notwendige Demontagen, Nebenflächen und der vereinbarte
Leistungsumfang.

Kostenfaktor Möglicher Einfluss
Menge & Hausrat Bestimmt einen wesentlichen Teil des Räumungsumfangs
Etage & Aufzug Kann die benötigten Tragwege beeinflussen
Zugang & Parksituation Kann Transportwege und Arbeitsaufwand verändern
Keller & Nebenflächen Können den gesamten Räumungsumfang erhöhen
Demontage Kann zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen
Wertanrechnung Kann nach Prüfung geeigneter Gegenstände berücksichtigt werden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Wertanrechnung bei einer Wohnungsauflösung

Bei einer Wohnungsauflösung können sich Gegenstände im Objekt befinden,
die einen möglichen Wiederverkaufswert besitzen. Dazu können je nach
Zustand und Nachfrage beispielsweise einzelne Möbel, Geräte,
Sammlerstücke oder andere verwertbare Gegenstände gehören.

Geeignete Gegenstände können geprüft werden. Sofern eine Verwertung
vereinbart wird, kann ihr Wert bei der Kalkulation berücksichtigt
werden. Eine Wertanrechnung ist daher nicht automatisch bei jeder
Wohnungsauflösung möglich.


Mehr zur Wertanrechnung →

So läuft eine Wohnungsauflösung ab

  1. Anfrage

    Sie schildern uns die Wohnung, die zu räumenden Bereiche
    und den gewünschten Leistungsumfang.

  2. Besichtigung

    Umfang, Zugänglichkeit, Tragwege, vorhandene Gegenstände
    und gewünschte Leistungen werden geprüft.

  3. Angebot

    Auf Grundlage des ermittelten Umfangs kann ein auf die Wohnung
    abgestimmtes Angebot erstellt werden. Eine mögliche Wertanrechnung
    kann nach Prüfung geeigneter Gegenstände berücksichtigt werden.

  4. Wohnungsauflösung

    Nach Beauftragung erfolgt die Räumung zum vereinbarten Termin
    und im zuvor festgelegten Leistungsumfang.

Wohnungsauflösung nach einem Todesfall

Soll eine Wohnung nach einem Todesfall aufgelöst werden, sollten
wichtige Dokumente, persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke
vor der Räumung gesichert werden. Außerdem sollte geklärt sein,
wer über den Nachlass und die betreffenden Gegenstände entscheiden darf.

In diesem Zusammenhang kann auch eine
Nachlassauflösung
relevant sein. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber zur

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
.

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Die Kosten hängen unter anderem von Menge und Umfang des Hausrats,
Etage, Aufzug, Zugänglichkeit, Tragwegen, Nebenflächen und dem
vereinbarten Leistungsumfang ab. Deshalb wird der Preis anhand
des jeweiligen Objekts ermittelt.

Was gehört zu einer Wohnungsauflösung?

Der Umfang wird individuell vereinbart. Neben den eigentlichen
Wohnräumen können beispielsweise Möbel, Hausrat sowie zugehörige
Keller-, Speicher- oder andere Nebenflächen berücksichtigt werden.

Räumen Sie auch Keller und Dachboden mit?

Zur Wohnung gehörende Keller-, Speicher- oder andere Nebenflächen
können nach Absprache in den Leistungsumfang aufgenommen werden.

Wie lange dauert eine Wohnungsauflösung?

Die Dauer hängt unter anderem von Größe und Umfang der Wohnung,
Menge der Gegenstände, Zugänglichkeit, Tragwegen und den
vereinbarten Leistungen ab. Der benötigte Zeitrahmen wird daher
für das jeweilige Objekt eingeschätzt.

Ist eine Wertanrechnung möglich?

Gegenstände mit möglichem Wiederverkaufswert können geprüft werden.
Sofern eine Verwertung vereinbart wird, kann ihr Wert bei der
Kalkulation berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsauflösung und Entrümpelung?

Bei einer Wohnungsauflösung steht die Auflösung eines bestehenden
Haushalts in einer Wohnung im Mittelpunkt. Eine Entrümpelung kann
dagegen bestimmte Gegenstände, Räume oder auch ein vollständiges
Objekt betreffen, ohne dass zwingend ein Haushalt aufgelöst wird.

Kann eine Wohnung nach einem Todesfall aufgelöst werden?

Ja. Vor der Räumung sollte jedoch geklärt sein, wer über den Nachlass
und die betreffenden Gegenstände entscheiden darf. Persönliche
Dokumente, Erinnerungsstücke und Gegenstände, die behalten werden
sollen, sollten vorher gesichert werden.

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Schildern Sie uns die Wohnung und die zu räumenden Bereiche.
Wir klären Umfang, Zugänglichkeit, Terminmöglichkeiten,
gewünschten Leistungsumfang und eine mögliche Wertanrechnung.


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